Biofrontera AG : Veröffentlichung gem. § 26 Abs.1 WpHG

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Datum:
2014-02-13 15:43:19 CET | Unternehmen: Biofrontera AG (DE0006046113)

Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 2 i.V.m. § 26 Abs. 1 WpHG

Die Maruho Co. Ltd, Osaka, Japan und die Maruho Deutschland GmbH, Düsseldorf, Deutschland haben der Biofrontera AG, Leverkusen, Deutschland am 12.02.2014 gem. §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass deren Stimmrechtsanteil an der Biofrontera AG am 11.02.2014 jeweils die Schwellen von 10%, 15% und 20% überschritten hat. Die Stimmrechte werden unmittelbar von der Maruho Deutschland GmbH gehalten und der Maruho Co. Ltd gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.

Im Nachgang zu dieser Stimmrechtmitteilung haben uns die Maruho Co. Ltd und die Maruho Deutschland GmbH mit Schreiben vom 13.02.2014 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:

  1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte streben die Mitteilenden ein langfristiges strategisches Engagement bei der Emittentin an.
  2. Die Mitteilenden beabsichtigen, in Abhängigkeit von der Marktentwicklung, innerhalb der nächsten zwölf Monate in begrenztem Umfang weitere Stimmrechte zu erwerben oder in sonstiger Weise zu erlangen; der Stimmrechtsanteil der Mitteilenden an der Emittentin soll im vorgenannten Zeitraum aber keinesfalls die Schwelle von 30% erreichen.
  3. Die Mitteilenden streben derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.
  4. Die Mitteilenden streben keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
  5. Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte ausschließlich unter Einsatz eigener Mittel.

 

Leverkusen, 13.02.2014

Biofrontera AG

Der Vorstand

Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen


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Regulatory News
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[HUG#1761832]

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