EANS-Adhoc: ANDRITZ AG / Entscheidung zum Nachprüfungsverfahren gem. § 33 ÜbG

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Datum:
2015-03-25 17:48:53 CET | Unternehmen: Andritz AG (AT0000730007)


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Sonstiges
25.03.2015

Die Übernahmekommission hat der ANDRITZ AG am 25.03.2015 die Entscheidung zum Nachprüfungsverfahren gem. § 33 ÜbG übermittelt. Gegenstand des Verfahrens war die Prüfung, ob im Zusammenhang mit den im August 2014 von den Kernaktionären der ANDRITZ AG, insbesondere Custos Privatstiftung bzw. Certus Beteiligungs-GmbH durchgeführten Umgründungsmaßnahmen sowie mit der erfolgten Rückführung eines seit 2004 bestehenden Wertpapierdarlehens über Aktien der ANDRITZ AG ein Pflichtangebot zu Unrecht nicht gestellt wurde (§§ 22ff ÜbG).

Die Übernahmekommission sprach aus, dass keine Verletzung der Angebotspflicht vorliegt und daher kein Pflichtangebot gestellt werden muss. Custos Privatstiftung kann mit wenigen Ausnahmen ihr zurechenbare Stimmrechte zwischen 26% und 30% jedenfalls bis zum 30.06.2018 ausüben.

Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:[email protected]

Ende der Mitteilung euro adhoc

Emittent: Andritz AG
Stattegger Straße 18
A-8045 Graz
Telefon: +43 (0)316 6902-0
FAX: +43 (0)316 6902-415
Email: [email protected]
WWW: www.andritz.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
Zur Originalmeldung

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